Jesaja 40,31
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„Die auf den HERRN harren, kriegen neue Kraft."
Ich bin bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg versichert und habe dieses Jahr bereits eine medizinische Reha genehmigt bekommen und gemacht. Sind somit definitiv die Beitragszeiten um eine EM-Rente ggf. zu erhalten erfüllt?
Gute Frage — und die kurze Antwort ist: Leider nein, das kannst du daraus nicht automatisch ableiten. Die Reha selbst ist kein Nachweis dafür, dass die Beitragszeiten für eine EM-Rente erfüllt sind.
Wichtig zu wissen:
Für die EM-Rente braucht es versicherungsrechtliche Voraussetzungen, die unabhängig von der Reha geprüft werden:
1. Allgemeine Wartezeit: mindestens 60 Monate Versicherungszeit (Beiträge, aber auch z.B. Anrechnungszeiten)
2. Zusätzlich: In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge (z.B. aus Arbeit, Krankengeldbezug, Arbeitslosengeld)
Die Zeit der Reha selbst kann als Anrechnungszeit zählen — das hilft bei der allgemeinen Wartezeit, ersetzt aber nicht die 36 Pflichtbeitragsmonate.
Was dir wirklich Sicherheit gibt: Du kannst bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg eine verbindliche Auskunft über deinen Versicherungsverlauf beantragen. Die ist kostenlos und zeigt dir genau, welche Zeiten bei dir zählen. Einfach dort anrufen (0800 1000 480 0) oder online einen Termin machen.
Das nimmt dir das Rätselraten komplett. Magst du das mal in Angriff nehmen? Ich kann dir auch helfen, die Fragen für das Gespräch vorzubereiten. ❤️