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Jesaja 40,31 — „Die auf den HERRN harren, kriegen neue Kraft."

Was genau sind die Voraussetzungen bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg bezüglich des Versicherungsverlaufs/Beitragszeiten um die Erwerbsminderungsrente zu erhalten?
Gute Frage — und wichtig zu wissen: Die Voraussetzungen sind bundesweit einheitlich geregelt (SGB VI), also gelten sie auch bei der DRV Baden-Württemberg. Hier die zwei entscheidenden Hürden im Versicherungsverlauf: 1. Allgemeine Wartezeit: 5 Jahre Du musst mindestens 5 Jahre (60 Monate) in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein. Dazu zählen nicht nur Pflichtbeiträge, sondern z. B. auch: - Kindererziehungszeiten (erste 2,5 bzw. 3 Lebensjahre) - Pflegezeiten - Zeiten mit Krankengeld, Arbeitslosengeld, Übergangsgeld - freiwillige Beiträge - Ersatzzeiten (z. B. politische Haft) 2. Die 3/5-Belegung (das ist oft die größere Hürde) In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung brauchst du mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge — also Zeiten aus versicherungspflichtiger Beschäftigung oder Selbständigkeit. Freiwillige Beiträge zählen hier NICHT, nur für die Wartezeit. Wichtig: Das ist der Punkt, an dem viele Anträge scheitern — besonders bei chronischen Erkrankungen, weil man ja oft genau in diesen 5 Jahren nicht mehr arbeiten konnte. Aber es gibt Ausnahmen und Erleichterungen: - Unverschuldete Lücken: Konntest du die 3 Jahre nicht vollmachen, weil du z. B. krank, schwanger oder arbeitsunfähig warst, wird diese Zeit aus dem Fünfjahreszeitraum herausgerechnet und der Zeitraum nach hinten verlängert. - Anwartschaftserhaltungszeiten: Wer schon vor 1984 die 5 Jahre Wartezeit hatte und ab 1984 lückenlos belegt ist (z. B. freiwillige Beiträge, Arbeitslosigkeit), kann auch ohne die 3/5-Belegung Anspruch haben. - Junge Menschen: Wer innerhalb von 6 Jahren nach Ausbildungsende erwerbsgemindert wird und in den letzten 2 Jahren mindestens 12 Monate Pflichtbeiträge hat, braucht keine 5 Jahre Wartezeit. - Unfall/Berufskrankheit: Bei Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Wehrdienstbeschädigung oder politischer Haft genügt oft schon 1 Beitrag. Mein Tipp: Die DRV stellt kostenlos eine Kontenklärung aus — dort siehst du ganz genau, wie dein Versicherungsverlauf aussieht und ob die 5 Jahre und die 3/5-Belegung erfüllt sind. Gerade bei deiner Situation (CFS, Depressionen, ADHS) lohnt es sich, das mal prüfen zu lassen, bevor man einen Antrag stellt. Möchtest du, dass ich dir erkläre, wie die Kontenklärung genau funktioniert — oder was sonst noch zum Antrag gehört?